In der Mediation gibt es einige wesentliche Grundsätze die nachfolgend exemplarisch aufgeführt sind:
Freiwilligkeit
Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig. Sowohl die Medianden als auch der Mediator können eine Mediation jederzeit beenden. Ohne diese Bereitschaft ist keine Mediation möglich bzw. das resultierende Vorgehen keine Mediation.
Vertraulichkeit
Vertraulichkeit ist einer der zentralen Grundsätze des Mediationsverfahrens. Die Beteiligten des Verfahrens können nur dann offen über ihre Interessen verhandeln, wenn sie sicher sein können, dass nichts von dem gegen sie verwandt werden kann.
Neutralität
Die Neutralität des Mediators ist wesentlich für das Gelingen der Mediation. Der Mediator ist neutral und unparteilich. In diesem Sinne muss der Mediator auch von den Konfliktparteien akzeptiert werden. Der Mediator hat selbst kein Interesse an irgendeinem Konfliktausgang. Er schlägt keine Lösungen vor und bewertet oder urteilt nicht.
Allparteilichkeit
Im Gegensatz zur Neutralität ist die in § 2 Absatz 3 MediationsG beschriebene Allparteilichkeit das verbindende Element zwischen Mediator und Parteien: „Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet.“, § 2 Abs. 3 MediationsG.
Eigenverantwortlichkeit
Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Kompetenz, ihren Streit zu lösen. Sie erarbeiten in eigener Verantwortung eine für sie maßgeschneiderte Lösung. Der Mediator hat keine eigenen Entscheidungskompetenzen. Er unterstützt den Kommunikationsprozess und ist für die Art und Weise des Vorgehens im Verlaufe der Streitbeilegung verantwortlich. Er leitet die Parteien an, schnelle, flexible und auch kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren.
Offenheit und Informiertheit
Da die Mediation die Eigenverantwortung der Konfliktpartner in den Mittelpunkt stellt, ist es wichtig, dass die Medianden alle Tatsachen offen legen, die für die Lösung des Konflikts in der Mediation erheblich sind. Der Mediator achtet darauf, dass sich die Konfliktpartner zu allen Detailfragen des zu lösenden Konflikts informieren, in dem sie ggf. den Rat eines Fachmanns einholen.
Ergebnisoffenheit
Die Ergebnisoffenheit der Mediation steht dafür, dass im Rahmen des Verfahrens neue Lösungen gesucht werden können und sollen. Gerade in der Phase der Lösungsfindung ist Kreativität gefragt.
„Alles ist bereits gesagt worden, aber da niemand zugehört hat, müssen wir von vorne beginnen.“
André Gide